Audionversuchserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen
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In den ersten Jahren, bis Mitte [[1925]], | In den ersten Jahren des Rundfunks, bis etwa Mitte [[1925]], musste jeder, der [[Rundfunkempfänger]] selbst bauen wollte bzw. damit bastelte eine sogenannte ''Audionversuchserlaubnis'' erwerben. Sie war in etwa so aufgebaut, wie die heutige Amateurfunkprüfung und diente dazu Störungen, wie sie z.B. durch angezogene [[Rückkopplung]] enstehen können, gering zu halten. |