Audionversuchserlaubnis: Unterschied zwischen den Versionen

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In den ersten Jahren, bis Mitte [[1925]], des Rundfunks musste jeder, der [[Rundfunkempfänger]] selbst bauen wollte eine sogenannte ''Audionversuchserlaubnis'' erwerben. Sie war in etwa so aufgebaut, wie die heutige Amateurfunkprüfung und diente dazu Störungen, wie sie z.B. durch angezogene [[Rückkopplung]] enstehen, gering zu halten.
In den ersten Jahren des Rundfunks, bis etwa Mitte [[1925]], musste jeder, der [[Rundfunkempfänger]] selbst bauen wollte bzw. damit bastelte eine sogenannte ''Audionversuchserlaubnis'' erwerben. Sie war in etwa so aufgebaut, wie die heutige Amateurfunkprüfung und diente dazu Störungen, wie sie z.B. durch angezogene [[Rückkopplung]] enstehen können, gering zu halten.

Aktuelle Version vom 5. März 2007, 12:27 Uhr

In den ersten Jahren des Rundfunks, bis etwa Mitte 1925, musste jeder, der Rundfunkempfänger selbst bauen wollte bzw. damit bastelte eine sogenannte Audionversuchserlaubnis erwerben. Sie war in etwa so aufgebaut, wie die heutige Amateurfunkprüfung und diente dazu Störungen, wie sie z.B. durch angezogene Rückkopplung enstehen können, gering zu halten.