Audionversuchserlaubnis
In den ersten Jahren, bis Mitte 1925, des Rundfunks musste jeder, der Rundfunkempfänger selbst bauen wollte eine sogenannte Audionversuchserlaubnis erwerben. Sie war in etwa so aufgebaut, wie die heutige Amateurfunkprüfung und diente dazu Störungen, wie sie z.B. durch angezogene Rückkopplung enstehen, gering zu halten.